Bilder von Personen veröffentlichen

Darauf musst du bei der Personenfotografie achten

Mönch bei der Kyaik Thanlan Pagode

Kurz und knackig

  • Das Recht am eigenen Bild besagt, dass nur die fotografierte Person entscheiden darf, ob das Bild veröffentlicht wird oder nicht.
  • Damit du als Fotograf rechtlich abgesichert bist, solltest du die fotografierte Person vor oder spätestens nach deiner Aufnahme fragen.
  • Ausnahmen bei diesem Gesetz sind beispielsweise Personen des Zeitgeschehens, also Politiker oder Stars.
  • Auch Personen, die nur Beiwerk auf deinem Foto sind, haben kein Recht am eigenen Bild.

Darf ich fremde Menschen einfach so fotografieren?

In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, jeder kann selbst frei entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden.

Selbst das bloße Fotografieren einer Person bedarf einer Genehmigung, auch wenn du nicht vorhast, dieses Bild in irgendeiner Form zu veröffentlichen.

Um wirklich rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müsstest du eine Person immer fragen, bevor (!) du ein Foto von ihr machst.

In der Praxis ist das natürlich oft unrealistisch und für viele Fotos auch kontraproduktiv, deshalb zeigen wir dir im Folgenden, wie du mit dieser Tatsache beim Fotografieren umgehen kannst.

Praxistipps zum Fotografieren von Personen

Gerade die Street-Fotografie lebt von den Menschen, die auf den Bildern zu sehen sind. Wie kann man also trotz des Verbots solche Aufnahmen machen?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

1. Du machst dich vor dem Fotografieren bemerkbar

Die rechtlich korrekte Handlung wäre, vor dem Fotografieren zu fragen. Das ist für viele Fotografen unangenehm. Auch wir machen das nicht besonders gerne.

Wir versuchen uns meistens mit unserer Kamera bemerkbar zu machen, den Fotografierten durch ein kurzes Nicken, ein Lächeln oder ein Zeigen auf die Kamera darauf hinzuweisen, dass wir ein Foto machen möchten. Ein kurzes Nicken zurück oder ein Lächeln kann dann schon als Zustimmung interpretiert werden.

2. Du fotografierst ohne zu fragen

Jeder hat wahrscheinlich schon einmal eine Person fotografiert, ohne dass diese es überhaupt bemerkt hat. Wir würden lügen, wenn wir das Gegenteil über uns behaupten würden. Rechtlich ist das nicht in Ordnung, wir persönlich finden wir es für uns durchaus vertretbar, das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

Wenn du das Foto nur für dich haben möchtest und nicht vorhast, es zu veröffentlichen, spricht da auch nicht wirklich etwas dagegen. Wenn du das Foto aber veröffentlichen möchtest, wird es aber problematisch. Dann solltest du jetzt noch weiter lesen.

3. Du fragst nach dem Fotografieren um Zustimmung

Oft will man sich aber vor allem aus fotografischen Gesichtspunkten nicht bemerkbar machen. Wenn dein Motiv gerade gedankenverloren in die Gegend schaut, möchtest du die Person natürlich nicht vorher ansprechen. Die Situation wäre damit zerstört und mit ihr auch das Motiv.

Hier würden wir das Foto einfach machen. Wenn wir vorhaben, dieses Bild zu veröffentlichen, würden wir uns im Anschluss gegenüber der Person bemerkbar machen.

Die meisten Menschen haben nichts dagegen fotografiert zu werden und es ist uns bislang noch nie passiert, dass jemand von uns verlangt hat, ein Foto wieder zu löschen.

Die folgende Aufnahme einer Fleischverkäuferin ist auf einem Markt in der Ukraine entstanden. Mit ihren goldenen Frontzähnen hat sie uns schon von Weitem angestrahlt.

Wir haben kurz auf die Kamera gezeigt, sie hat zurückgelächelt und wir haben ein Foto gemacht. Das ist eigentlich der ideale Weg, der leider nicht immer funktioniert.

Fleischverkäuferin
Fleischverkäuferin auf einem Markt in der Ukraine

Darf ich Bilder von Personen ohne deren Einwilligung veröffentlichen?

Grundsätzlich darfst du Fotos von Personen ohne deren Einwilligung nicht veröffentlichen. In Deutschland gilt das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, du musst grundsätzlich eine Genehmigung einholen, bevor du eine Person fotografierst.

Du darfst also nicht einfach den alten Obstverkäufer auf dem Markt, den Betrunkenen auf der Parkbank oder das spielende Kind auf der Straße fotografieren und die Bilder dann veröffentlichen. Wenn die abgebildete Person gegen die Veröffentlichung vorgeht, kann das mitunter sehr teuer für dich werden.

Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, brauchst du theoretisch immer einen unterschriebenen Vertrag: ein sogenanntes Model Release.

Gerade in der Streetfotografie ist es aber doch eher unwahrscheinlich, dass ein Fotograf jeder fotografierten Person einen Vertrag unter die Nase hält.

Einen möglichen Weg haben wir oben bereits im Praxistipp Nummer 3 angedeutet: Du fragst nach dem Fotografieren um eine Erlaubnis zur Veröffentlichung.

Es bietet sich immer an, ein paar Visitenkarten oder Flyer mit der Adresse der eigenen Webseite dabei zu haben und die Personen mündlich um eine Zustimmung für eine Veröffentlichung zu bitten.

Du hast dann zwar nichts Schriftliches in der Hand, aber in 99,99 % der Fälle wird dich der Fotografierte nicht verklagen, wenn er dir die mündliche Zustimmung gegeben hat.

Praktischer Tipp von unserem Leser Rolf

Unser Leser Rolf hat uns einen guten Tipp gegeben, wie er das mit der (schriftlichen) Einwilligung recht praktisch handhabt.

Nach dem Fotografieren auf die Person zugehen, das Foto zeigen und fragen, ob man das Bild verwenden darf. Dann einfach die Visitenkarte zeigen und auf der Rückseite unterschreiben lassen.

Falls die Person sogar die E-Mail-Adresse angibt, kann man das Bild im Nachgang noch einmal zuschicken. Aber die Unterschrift auf der Visitenkarte ist schon einmal eine einwandfreie Absicherung.

Visitenkarte als Einverständniserklärung
So geht es auch: Die Visitenkarte mit Unterschrift der fotografierten Person als Einverständniserklärung nutzen.

Danke für den guten Tipp, Rolf!

Zum Glück gibt es auch noch eine Menge Ausnahmen, die dir das Leben etwas erleichtern.

Ausnahmen

Keine Regel ohne Ausnahmen. Die sind aber für Fotografen eher positiv, also wollen wir uns mal nicht beschweren.

Personen als Beiwerk

Wenn eine Person nicht das Hauptmotiv einer Aufnahme ist, dann darfst du sie fotografieren. Wenn du also zum Beispiel das Brandenburger Tor fotografierst, wirst du es nur sehr schwer hinbekommen, keine Menschen auf dem Bild zu haben.

Das Hauptmotiv ist das Brandenburger Tor, die Personen sind lediglich Beiwerk. Du musst sie also nicht um Erlaubnis fragen, ob du sie ablichten darfst.

Die Grenze, bis wann eine Person Beiwerk ist, ist natürlich fließend. Wenn du einen einzelnen Souvenirverkäufer vor dem Brandenburger Tor fotografierst, ist er wohl eher kein Beiwerk, sondern das Hauptmotiv.

Als Faustregel kannst du dir immer die Frage stellen: Ist das Bild auch ohne die abgebildete Person noch ein gutes Bild oder lebt das Bild gerade davon, dass diese eine Person darauf ist? Wenn die Person wichtig für das Bild ist, dann ist sie kein Beiwerk.

Gut zu sehen ist das auf der folgenden Aufnahme. Hier sind mehrere Personen zu sehen, die aber für das Bild nicht wichtig sind. Sie sind also Beiwerk.

Brandenburger Tor
Brandenburger Tor mit Personen als Beiwerk

Personen in Menschenmengen

Es ist erlaubt, Menschenmengen bei bestimmten gesellschaftlichen Ereignissen zu fotografieren, ohne jede abgelichtete Person um Erlaubnis zu fragen. Das gilt zum Beispiel für Karnevalsumzüge, Demonstrationen oder die Zuschauer eines Konzerts oder Fußballspiels.

Wichtig ist hierbei aber, dass du keine einzelne Person aus der Menschenmenge hervorhebst. Wenn dein Bild nur einen einzelnen grölenden Fußballfan innerhalb eines Fanblocks fokussiert oder einen betrunkenen Karnevalsbesucher am Rande des Umzugs, darfst du dieses Bild nicht ohne Weiteres veröffentlichen.

Die folgende Aufnahme hat Basti bei einem Fußballspiel von Altona 93 gemacht. Keine der abgebildeten Personen steht im Vordergrund und ist besonders auffällig.

Alle zusammen geben aber einen guten Eindruck der Veranstaltung wider und zeigen die herrliche Tristesse eines Regionalligaspiels. Da es sich um eine Veranstaltung handelte, dürfen wir dieses Bild veröffentlichen.

Fanblock und Ersatzbank
Fanblock und Ersatzbank bei einem Fußballspiel von Altona 93

Personen der Zeitgeschichte / Prominente

Eine weitere Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, wozu in der Regel Prominente zählen. Das bedeutet aber nicht, dass du ein Bild von einem Schauspieler machen und veröffentlichen darfst, auf dem er mit seiner Freundin im Café sitzt.

Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf Bilder, die im Zusammenhang mit seinem Wirken stehen. Wenn du den Schauspieler also auf dem roten Teppich fotografierst oder im Foyer eines Kinos bei einer Filmpremiere, darfst du dieses Bild auch veröffentlichen.

Das folgende Bild zeigt den Fußballtrainer Hans Meyer bei der Unterhaltung mit einem Schiedsrichter. Es ist in der Halbzeit eines Fußballspiels entstanden und zeigt ihn als Person der Zeitgeschichte im Rahmen seines Wirkens.

Für die Berichterstattung zu diesem Spiel oder allgemein zu seinem Wirken dürften wir dieses Foto also veröffentlichen. Hätten wir ihn abends in einem Restaurant fotografiert, dürften wir das Bild nicht veröffentlichen, da dies nichts mit seiner Tätigkeit als Fußballtrainer zu tun hat.

Etwas grenzwertig ist die Veröffentlichung in diesem Artikel, denn hier geht es ja eigentlich nicht um das Wirken des Fußballtrainers. Hier würden wir uns eher auf das Fotografieren mehrerer Personen im Rahmen einer Veranstaltung berufen. Ziemlich kompliziert alles, oder?

Hans Meyer im Gespräch mit einem Schiedsrichter
Hans Meyer im Gespräch mit einem Schiedsrichter

Kunstfreiheit

Wenn man sich die Aufnahmen berühmter Streetfotografen ansieht, fällt auf, dass keine dieser Ausnahmen auf diese Bilder zutreffen. Die Bilder sehen oft auch nicht so aus, als hätte der Fotograf mit den abgebildeten Personen gesprochen.

Wie machen das also die berühmten Street-Fotografen, deren Bilder von Menschen in alltäglichen Situationen weltberühmt sind und in Ausstellungen zu sehen sind? Missachten diese Fotografen einfach das geltende Recht?

Nicht ganz, denn es gibt eine weitere Ausnahme, und zwar die Kunstfreiheit. Wenn man also vorhat, seine Streetfotografie-Aufnahmen in Form eines Bildbandes oder in einer Ausstellung zu zeigen, so fallen diese unter die Kunstfreiheit. Du brauchst dann keine explizite Einwilligung des Abgebildeten.

Was nun alles unter Kunst fällt, ist natürlich Auslegungssache.

Wenn du einen Bildband herausgibst und davon zehn Exemplare für deine Freunde druckst, wird das sicherlich nicht jedes Gericht als Kunst anerkennen.

Aktuell gibt es hier ein laufendes Gerichtsverfahren des Fotografen Espen Eichhöfer.

Er wurde wegen eines Bildes, das er in einer Ausstellung veröffentlicht hat, von der abgebildeten Person auf Schmerzensgeld verklagt.

Dieser Fall wird wahrscheinlich als Präzedenzfall für die Zukunft sehr wichtig werden.

Wir haben dazu ein Interview mit Espen Eichhöfer geführt, in dem du mehr über die Hintergründe des Falls erfährst.

Trotzdem sehe ich überall Bilder von Menschen – Wie ist das möglich?

Grundsätzlich solltest du aufgrund dieser vielen Regelungen jetzt nicht vor Angst erstarren und aufhören, Menschen zu fotografieren. Eine Klage gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann nur von der abgebildeten Person selbst angestrengt werden.

Dafür muss diese Person erstens das veröffentlichte Bild entdecken, zweitens ein Problem mit der Abbildung haben und drittens eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dir ausfechten wollen.

Ziemlich unwahrscheinlich, oder? Gerade bei Reisefotografien ist es sehr unwahrscheinlich, dass dich zum Beispiel der alte Fischer aus einem abgelegenen Teil von Myanmar verklagen wird.

Das klingt jetzt vielleicht etwas überheblich, aber letztendlich ist es in der Praxis so. Es bedeutet auch nicht, dass Menschen, die sich nicht wehren können, Freiwild sind. Mit gesundem Menschenverstand und einem gewissen Maß an Moral sollte jeder Fotograf die richtigen Entscheidungen für sich selbst treffen können.

Zum Abschluss möchten wir dir daher noch eine kurze Checkliste an die Hand geben, was du beim Fotografieren von Personen und dem Veröffentlichen von diesen Bildern beachten solltest:

  • Veröffentliche keine Bilder, die eine Person in einem schlechten Licht dastehen lässt – zum Beispiel betrunken oder in einer anderen unvorteilhaften Situation.
  • Gib dich, wenn möglich, zu erkennen, wenn du jemanden fotografierst – gerne auch nachdem du auf den Auslöser gedrückt hast.
  • Wenn dich jemand auffordert, ein Bild zu löschen, tu es!
  • Wenn du Kinder fotografieren möchtest, frage immer VORHER bei den Erziehungsberechtigten nach.
  • Veröffentliche keine Fotos aus dem Privatleben von Prominenten. Die Chance einer Klage ist wesentlich höher, als bei einem „normalen“ Menschen.
  • Sei immer respektvoll mit deiner Kamera. Menschen in fremden Ländern sind keine Zootiere, denen man die Kamera vors Gesicht hält und ungefragt abdrückt.

Wir hoffen, wir konnten dir mit diesem Beitrag etwas Unsicherheit nehmen und wünschen dir viel Spaß beim Fotografieren.

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