Kurz und knackig

  • Der Fotograf Espen Eichhöfer hat für eine Ausstellung im C/O Berlin eine Serie mit Straßenfotografien aus Charlottenburg erstellt.
  • Eines der Bilder zeigt eine Frau im Leopardenmantel, die mit Einkaufstaschen eine Straße überquert. Die abgebildete Person verklagt Eichhöfer daraufhin auf ein Schmerzensgeld von 4.500 Euro.
  • Zwar wird die Klage abgewiesen, dennoch urteilt das Gericht, dass Eichhöfer das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzt habe. Eine Einschätzung, die für die Kunstform der Streetfotografie eine echte Gefahr darstellt.
  • Wir haben Espen Eichhöfer zu diesem Fall interviewt.

Wer ist Espen Eichhöfer?

Espen EichhöferEspen Eichhöfer hat Reportagen für den Stern, den Spiegel und das Zeit Magazin fotografiert.

Seine Bilder wurden unter anderem im C/O Berlin gezeigt und seit 2006 ist er Mitglied der renommierten Fotoagentur OSTKREUZ.

Er stammt ursprünglich aus Norwegen und lebt mittlerweile in Berlin.

Einblick in den 22places Online Fotokurs

Unser Online-Fotokurs!

Fotografieren lernen hat noch nie so viel Spaß gemacht!
In unserem Online-Fotokurs zeigen wir dir, wie du ganz einfach wunderschöne Fotos machen kannst. Willst du mehr Infos?

Auja, erzählt mir mehr!

Unser Interview zum Thema Streetfotografie und Fotorecht mit Espen Eichhöfer

Kannst du unseren Lesern nochmal genau beschreiben, was dir passiert ist?

Als das C/O Berlin ins Amerikahaus umgezogen ist, wurden verschiedene Fotografen der Agentur Ostkreuz gefragt, ob sie für eine Ausstellung über Charlottenburg und die Menschen im Stadtteil Fotos machen. Ich war einer der Fotografen.

Ich stand für das Projekt tagelang auf einer Kreuzung beim Bahnhof Zoo und habe das Leben auf der Straße fotografiert. Klassische Straßenfotografie also.

Am Ende hatte ich mehr als 1.600 Fotos. In die Auswahl für die Ausstellung kam auch ein Bild einer Dame im Leopardenmantel, die mit zwei Einkaufstüten die Straße überquerte.

Straßenkreuzung
An dieser Stelle stand Espen Eichhöfer, als er das Foto machte (Copyright: Espen Eichhöfer)

Und mit diesem Bild gingen die Probleme los?

Genau. Offenbar hat sie das Bild in der Ausstellung gesehen. Nach einiger Zeit erhielt ich eine Unterlassungserklärung ihres Anwalts. Wir haben das Bild also abgehängt und ich habe die Unterlassungserklärung unterschrieben.

Ich hätte das nicht unbedingt tun müssen. Wenn die Dame aber ein Problem mit der Abbildung hat, wollte ich ihrem Wunsch gern entsprechen.

Wenig später wurde jedoch über ihren Anwalt eine Klage gegen mich eingereicht, in der sie 4.500 Euro Schmerzensgeld für die Veröffentlichung forderte.

Das ist viel Geld. Welcher konkrete Schaden ist der Klägerin denn entstanden?

Es gab verschiedene Erklärungsansätze der Klägerin. Auf dem Bild war im Hintergrund relativ klein der Schriftzug eines Leihhauses zu sehen.

Die Klägerin argumentiert, dass ein Zusammenhang zwischen ihr und dem Leihhaus hergestellt wurde und sie deshalb Anspruch auf Schmerzensgeld habe.

Was hat das Gericht zu dieser Klage gesagt?

In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht hat der Klägerin somit kein Schmerzensgeld zugestanden. Gleichzeitig hat das Gericht in seinem Urteil aber auch gesagt, dass ich die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt habe.

Das ist wirklich problematisch. Wenn ein Gericht sagt, dass die Persönlichkeitsrechte höher wiegen, als die Kunstfreiheit, dann ist die Straßenfotografie faktisch am Ende.

Das öffentliche Leben wird seit über 100 Jahren fotografisch dokumentiert, die Straßenfotografie hat großartige Kunstwerke hervorgebracht und gibt uns einzigartige Einblicke in das gesellschaftliche Leben verschiedener Epochen.

All das wäre in Zukunft nicht mehr möglich. Eine unverstellte, fotografische Dokumentation des Alltags würde es nicht mehr geben. Deshalb habe ich Berufung gegen das Urteil eingelegt, um endlich Rechtssicherheit für Street-Fotografen zu erreichen.

Die Kunstfreiheit ist gesetzlich festgeschrieben. Sie ermöglicht es Fotografen, ungefragt Bilder von Personen zu veröffentlichen, wenn diese einem höheren Interesse der Kunst dienen. Die Frage ist natürlich: Was ist Kunst? Wenn deine Aufnahme in der renommiertesten Galerie von Berlin ausgestellt wird, kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass sie auch künstlerisch wertvoll ist.

Ja, eigentlich schon. Es ist natürlich trotzdem immer schwer, hier Recht zu bekommen. Ich blicke nun schon auf eine längere Ausstellungskarriere zurück und habe es in meiner Argumentation sicher etwas leichter. Gerade als junger Fotograf ist es aber sicher schwer, sich auf die Kunstfreiheit zu berufen.

Hier brauchen wir mehr Rechtssicherheit. Die Praxis des Fotografierens in der Öffentlichkeit darf nicht kriminalisiert werden. Dafür möchte ich notfalls bis in die höchste Instanz gehen.

Es gibt natürlich auch viele Kritiker der fotografischen Praxis. Warum hast du denn die Dame nicht einfach um Erlaubnis gefragt, ob du das Bild für die Ausstellung nutzen kannst?

Ich kenne natürlich die kritischen Stimmen und kann auch verstehen, dass Leute es kritisch sehen, wenn ungefragt Bilder von Personen veröffentlich werden. Leider ist es bei einem Projekt wie diesem einfach nicht möglich, jede fotografierte Person um Erlaubnis zu fragen.

Wie schon erwähnt, habe ich über mehrere Tage mehr als 1.600 Fotos für diese Serie geschossen. Im Nachhinein jeder fotografierten Person hinterher zu rennen, geht bei einem solchen Projekt einfach nicht.

Klar hat man manchmal ein Gefühl, dass ein Foto sehr gut ist. Oftmals stellt man aber erst hinterher beim Sortieren der Aufnahmen fest, welche Fotos wirklich gut geworden sind.

Menschen auf einer Treppe
Ein weiteres Bild aus der bei C/O Berlin ausgestellten Serie (Copyright: Espen Eichhöfer)

Du fragst also grundsätzlich niemals nach Erlaubnis?

Nein, so ist es auch nicht. Ich betone immer wieder, dass es total abhängig vom Verwendungs- und Verwertungszweck ist, wie ich im Einzelfall vorgehe.

Wenn ich eine Auftragsarbeit für den Stern oder den Spiegel mache, dann ist das eine private Nutzung. Da frage ich natürlich um Erlaubnis, ob ich die Fotos veröffentlichen darf. Teilweise frage ich sogar vor dem Foto.

Das bedeutet dann aber auch, dass eine bestimmte Situation nachgestellt werden muss, man muss die Situation nachinszenieren.

Bei einer künstlerischen Arbeit wie dieser, ist das aber keine Option. Die Bilder zeigen einen ganz bestimmten Augenblick, der sich nicht nachinszenieren lässt.

Es ist aber auch nicht so, dass ich mit einem Teleobjektiv im Gebüsch sitze und Leute heimlich ablichte.

In diesem Fall stand ich mitten auf dem Gehweg und habe ganz offen fotografiert. Wenn dann jemand auf mich zukommt, spreche ich natürlich auch ganz offen über das geplante Projekt und habe nichts zu verheimlichen.

Ist es eigentlich das erste Mal, dass du rechtliche Probleme durch eine Veröffentlichung bekommen hast?

Bei mir persönlich schon. Viele meiner Kollegen bei Ostkreuz haben aber bereits ähnliche Probleme gehabt. Ich habe das Gefühl, sowas nimmt in letzter Zeit auch deutlich zu.

Wie hat eigentlich die Klägerin auf das Urteil reagiert?

Nicht nur wir haben Einspruch eingelegt, sondern auch die Klägerin. Sie möchte ihr Schmerzensgeld auch in der nächsten Instanz erstreiten.

Vielen Dank für das Gespräch, Espen!